Geprüfte Fachkompetenz: Sachkundenachweis nach V-NISSG
Für kosmetische Behandlungen mit Laser, Licht und anderen Energiequellen schreibt das Bundesrecht (V-NISSG) einen anerkannten Sachkundenachweis vor. Unsere Fachpersonen, die diese Behandlungen durchführen, verfügen über diesen Nachweis.
Für Sie bedeutet das: eine fachkundige Beratung, die sorgfältige Abklärung Ihres Haut- und Haartyps und eine sichere Anwendung unserer Geräte. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da.